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   BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94   

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https://dejure.org/1994,6617
BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94 (https://dejure.org/1994,6617)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1994 - 3 StR 317/94 (https://dejure.org/1994,6617)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1994 - 3 StR 317/94 (https://dejure.org/1994,6617)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94
    "Die angefochtene Entscheidung ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf den in DRiZ 1994, 214 veröffentlichten Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 03. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - insoweit unzutreffend, als die Strafkammer von einer fortgesetzten Handlung ausgegangen ist.
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94
    Allerdings ist, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer erheblich größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrundeliegen, in einem Fall wie dem vorliegenden - wegen der von Anfang an unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - ein Teilfreispruch geboten (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).".
  • BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92

    Strafzumessung - Aufhebung der Strafe - Strafaufhebung - Revision -

    Bei den Angeklagten M. Z., I. Ha., Mi. Z. und T. Z. ist, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer größeren Zahl von Einzeltaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgegangen sind als sie dem Urteil zugrunde liegen, wegen der von Anfang an unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 138) ein Teilfreispruch geboten (vgl.Senatsbeschluß vom 5. August 1994 - 3 StR 317/94).
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